Strafurteil

Mittwoch, 25. März 2020

2006: Verurteilung wegen Diebstahls am Amtsgericht Chemnitz

Am 03 Januar 2007 wurde ich in einer oeffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Chemnitz wegen Diebstahls strafrechtlich verurteilt. Die "Tat" war am 03 Juni 2006.

Das schriftliche Urteil des Richters Karlheinz Gräwe (geb. 1961):
http://xup.in/dl,14562628
https://www.xup.in/dl,14562628/2007-01-23_AG_Urteil-Diebstahl-03-Jan-2007.pdf/

Fuer mich war dieses Urteil des Richters Karlheinz Gräwe nicht korrekt, ich werde das im Folgenden auch begruenden:

Der im Urteil schriftlich beschrieben Tathergang durch den Richter gibt nicht viel her. Er schreibt nur, dass ich die dort bezeichneten Waren "entwendet" haette.

Ich war am 03 Juni 2006 im Supermarkt an der Wartburgstr. in Chemnitz. Ich packte 1 Score-Cola, 2 Dosen Erbseneintopf und 2 Nougatstangen im Gesamtwert von 5,81 Euro in meinen Einkaufswagen und ging damit zur Kasse. Zum Bezahlen wollte ich das Angebot des Supermarktes annehmen und mit meiner EC-Karte der Sparkasse Chemnitz zahlen. Mit dieser Karte hatte ich kurz vorher Briefmarken bei der Post bezahlt, es war auch genuegend Geld auf meinem Konto. Die EC-Karte der Sparkasse Chemnitz sollte definitiv funktionieren.

Beim Bezahlen an der Kasse sagte mir die Kassiererin, dass meine Karte nicht funktionieren wuerde. Ich erwiderte, dass das nicht sein koennte und weigerte mich die Waren wieder an den Supermarkt zurueckzugeben und bot aber die Bezahlung per Ueberweisung an. Schliesslich hatte ich einen gueltigen Vertrag mit dem Supermarkt und es meiner Ansicht nach nicht meine Schuld, dass die Kartenzahlung nicht funktionierte. Der Supermarkt hat nun die Polizei gerufen, die haben mir die Waren weggeneommen und es gab eine Strafanzeige gegen mich.

Selbst wenn ich tatsaechlich nicht rechtmaessiger Besitzer der Waren aus dem Supermarkt gewesen sein sollte, so kann man praktisch nicht davon ausgehen, dass ich mir die Waren (ohne zu Bezahlen) rechtswidrig zuzueignen versucht habe. Immerhin liefen die Waren ueber die Kasse.

Das Urteil des Amtsgericht Chemnitz koennte auch damit zusammenhaengen, dass ich an das Landesamt für Finanzen Dresden am 07 Maerz 2006 eine Entschaedigungsforderung gestellt habe wegen der Enteignung durch die Polizei:
http://xup.in/dl,81052950
https://www.xup.in/dl,81052950/2006-03-07_LfF_Forderung-Entschaedigung.pdf/

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